3. Maßnahmen gegen Mobbing


Der richtige Umgang mit Mobbinghandlungen am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Bestandteil Ihres Aufgabenbereichs als Führungskraft. Damit es erst gar nicht zu Mobbing kommt, sollten Sie sich vorbeugend mit Mobbing auseinandersetzen. So können Sie Mobbingbetroffene tatkräftig unterstützen und Aufklärung im Betrieb leisten.

Mobbinghandlungen vorbeugen

Im gesamten Betrieb muss Einigkeit darüber herrschen, dass Mobbing nicht geduldet wird.

Eine entsprechende Betriebsvereinbarung setzt ein klares Signal gegen Mobbing. Hier können Verfahrensregeln und Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Regelung formuliert werden. Große Unternehmen haben inzwischen Betriebsvereinbarungen zum Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz erstellt.

Mobbinghandlungen frühzeitig erkennen

Als Vorgesetzter sollten Sie über die Stimmung, Arbeitsprobleme und Sozialbeziehungen am Arbeitsplatz Bescheid wissen. Als geeignetes Mittel bieten sich eine jährliche anonyme Mitarbeiterbefragungen an. Treten trotzdem Mobbinghandlungen auf, sollten Sie so früh wie möglich einschreiten, um eine Eskalation des Konflikts zu vermeiden.

Beschwerdestellen einrichten

Sie sollten Anlaufstellen mit vertrauenswürdigen und kompetenten Ansprechpartnern/innen einrichten. Vorzugsweise eignet sich der Betriebsrat für diese Aufgabe.

Mobbing-Opfern helfen

Vom Mobbing betroffene Mitarbeiter sind meist in einer schwierigen Situation und in einer schwachen Position. Viele Opfer sind nicht in der Lage sich offensiv mit ihrem Problem auseinander zusetzen. Sie schaffen es oft nicht das Gespräche mit den Angreifern zu suchen oder Vorgesetzte und Betriebsräte einzuschalten. Sie leiden oft unter starken Depressionen und Verhaltensstörungen.

Hier ist die Aufmerksamkeit und Unterstützung der Personalverantwortlichen gefordert. Manche Opfer benötigen professionelle Unterstützung und Hilfe psychologischer oder medizinischer Art.

Informationen und Beratung zum Thema Mobbing

Folgende Stellen bieten Infos und Hilfestellung:


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